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Lebensmittel aus der Türkei mitbringen: Was ist erlaubt, was verboten?

Illustration Lebensmittel aus der Türkei mitbringen: Oliven, Olivenöl, Trauben, Tee und ein Koffer

Kurz & bündig

Lebensmittel aus der Türkei mitbringen dürfen Sie, solange sie nicht von Tieren stammen: Fleisch, Wurst, Milch, Butter und Käse sind bei der Einreise in die EU verboten, Honig ist bis 2 Kilogramm pro Person erlaubt. Pflanzliche, haltbare Lebensmittel wie eingelegte Oliven, Olivenöl, getrocknete Gewürze, Tee, Nüsse, Trockenfrüchte, Granatapfelsirup und Pekmez sind in Reisemengen erlaubt; bis 2 Kilogramm je Erzeugnis brauchen Sie für Waren unter verschärfter EU-Kontrolle keine Bescheinigung. Frisches Obst und Gemüse, frische Oliven und frische Kräuter brauchen ein Pflanzengesundheitszeugnis, nur Datteln, Bananen, Ananas, Kokosnüsse und Durian sind ausgenommen. Alles zusammen zählt zur Wertgrenze von 430 Euro für Flugreisende, und Flüssiges wie Öl, Honig oder Sirup gehört ins Aufgabegepäck.

Zuletzt aktualisiert:

Verboten (EU)
Fleisch, Wurst, Milch, Butter, Käse, Kaymak, Joghurt aus der Türkei
Honig
bis 2 kg pro Person (zusammen mit Eiern und anderen tierischen Kleinmengen)
Pflanzliche Lebensmittel
haltbar gemacht erlaubt; Kleinmengen bis 2 kg ohne Bescheinigung
Frisches Obst und Gemüse
nur mit Pflanzengesundheitszeugnis; frei: Datteln, Bananen, Ananas, Kokosnüsse, Durian
Wertgrenze
430 € (Flug/Schiff), 300 € (Landweg), 175 € unter 15 Jahren
Handgepäck
Öl, Honig, Pekmez, Sirup nur bis 100 ml je Behälter, sonst Koffer

Lebensmittel aus der Türkei mitbringen: die Grundregel

Tierische Lebensmittel wie Fleisch, Wurst, Milch, Butter und Käse dürfen Reisende aus Nicht-EU-Ländern wie der Türkei laut Europäischer Kommission nicht in die EU einführen; pflanzliche, haltbar gemachte Lebensmittel sind dagegen meist erlaubt, mit Ausnahmen beim Pflanzenschutz. Honig ist als tierisches Erzeugnis eine Ausnahme und bis 2 Kilogramm pro Person zulässig. Frisches Obst, Gemüse und frische Kräuter brauchen ein Pflanzengesundheitszeugnis, das Reisende in der Praxis kaum bekommen.

Diese Seite vertieft das Thema Lebensmittel. Freimengen für Alkohol und Tabak, Teppiche, Antiquitäten und Schmuck behandelt unser Hauptratgeber Was darf man aus der Türkei mitnehmen?. Grundlage sind die EU-Verordnungen 2019/2122 (tierische Erzeugnisse), 2016/2031 (Pflanzengesundheit) und 2019/1793 (verschärfte Kontrollen), die der deutsche Zoll anwendet, sowie die Einreise-Freimengen-Verordnung. Verbindlich ist die Auskunft der Behörden zum Zeitpunkt Ihrer Reise.

Tabelle: Welche türkischen Lebensmittel sind in Deutschland erlaubt?

Erlaubt sind fast alle haltbaren pflanzlichen Spezialitäten, verboten alles mit Fleisch oder als Hauptbestandteil Milch. Die Tabelle gilt für die Einreise nach Deutschland, für Österreich gelten dieselben EU-Regeln.

Produkt Deutschland erlaubt? Hinweis/Menge Quelle
Käse (Beyaz Peynir, Kaşar, Tulum), Kaymak, Joghurt nein auch vakuumverpackt und in kleinen Mengen verboten EU-Kommission, VO 2019/2122
Sucuk, Pastırma, Kavurma, Wurst nein Fleischerzeugnisse sind vollständig ausgeschlossen EU-Kommission, Your Europe
Butter, Sade Yağ (Butterschmalz) nein Milcherzeugnis VO 2019/2122 Anhang III
Honig ja bis 2 kg pro Person, zusammen mit Eiern und anderen tierischen Kleinmengen EU-Kommission, Anhang III Nr. 5
Oliven, eingelegt ja haushaltsübliche Mengen; frische Oliven nur mit Zeugnis PGZ-Liste Art. 73 VO 2016/2031
Olivenöl ja keine eigene Grenze, zählt zur Wertgrenze; Handgepäck nur 100 ml je Behälter EF-VO § 2, Istanbul Airport
Gewürze (Pul Biber, Isot, Sumach) ja getrocknet; Kleinmengen bis 2 kg ohne Bescheinigung VO 2019/1793 Art. 1
Tee ja getrocknet bis 2 kg ohne Bescheinigung, Details im Tee-Ratgeber VO 2019/1793, PGZ-Liste
Kaffee ja keine eigene Freimenge, zählt zur 430-€-Grenze; verbrauchsteuerpflichtig EF-VO § 2, Verwaltungsportal Bund
Nüsse, Pistazien ja getrocknet oder geröstet, mit oder ohne Schale; frisch in grüner Hülle zeugnispflichtig PGZ-Liste Art. 73
Trockenfrüchte, Datteln ja Trockenfeigen unter verschärfter Kontrolle, Kleinmengen bis 2 kg frei; Datteln auch frisch frei VO 2019/1793, JKI
Frisches Obst und Gemüse nur mit Zeugnis Pflanzengesundheitszeugnis des türkischen Pflanzenschutzdienstes JKI, VO 2016/2031
Baklava, Lokum, Helva in der Regel ja Gebäck unter 20 %, Süßwaren unter 50 % verarbeitete Milch- und Eiprodukte VO 2019/2122 Anhang III Nr. 7
Granatapfelsirup (Nar Ekşisi) ja verarbeitetes Pflanzenerzeugnis; ins Aufgabegepäck PGZ-Liste, Istanbul Airport
Tahin, Pekmez ja pflanzliche Pasten und Sirupe; im Handgepäck Flüssigkeit PGZ-Liste, Istanbul Airport

Alle Lebensmittel zählen gemeinsam mit Ihren übrigen Einkäufen zur Wertgrenze von 430 Euro für Flugreisende. Eigene Mengen gibt es nur für Alkohol und Tabak; beides behandelt der Hauptratgeber zum Zoll.

Warum Käse, Wurst und Milch verboten sind

Das Verbot soll Tierseuchen fernhalten. Die Lebensmittelüberwachung der Stadt Jena nennt als Grund ausdrücklich hochansteckende Krankheiten wie die Maul- und Klauenseuche und wirtschaftlich bedeutsame wie die Afrikanische Schweinepest. Die Maul- und Klauenseuche kommt laut Verbraucherzentrale NRW vor allem in der Türkei, im Nahen Osten, in Afrika und Asien vor. Wie schnell das Virus Folgen hat, zeigte der Ausbruch bei Wasserbüffeln in Brandenburg, den das Friedrich-Loeffler-Institut am 10. Januar 2025 bestätigte. Für Menschen ist das Virus ungefährlich, für Rinder, Schafe und Ziegen nicht.

Rechtsgrundlage ist die Delegierte Verordnung (EU) 2019/2122. Ihr Anhang III lässt Fleisch- und Milcherzeugnisse im Reisegepäck nur aus den Färöern und Grönland zu. Ausgenommen sind Säuglingsmilchpulver, Babynahrung und medizinisch notwendige Spezialnahrung bis 2 Kilogramm, sofern sie originalverpackt sind und vor dem Öffnen keine Kühlung brauchen.

Was das konkret bedeutet

Sucuk, Pastırma und Kavurma bleiben in der Türkei, ebenso Beyaz Peynir, Kaşar, Tulum-Käse, Kaymak, Joghurt und Butter. Eine Mindestmenge, bis zu der ein Stück Käse geduldet wird, gibt es nicht. Die Vakuumverpackung ändert nichts, auch nicht ein Etikett aus dem Supermarkt. Genießen Sie diese Spezialitäten vor Ort; was es wo gibt, beschreiben unsere Ratgeber zur türkischen Küche und zu typisch türkischen Gerichten.

Honig: die Ausnahme mit 2 Kilogramm

Honig ist ein tierisches Erzeugnis, fällt aber in der EU-Verordnung unter die „anderen tierischen Erzeugnisse“ mit einer Grenze von 2 Kilogramm pro Person. Diese 2 Kilogramm teilt sich Honig mit Eiern, Eiprodukten und den Ausnahmen für Säuglingsnahrung. Das österreichische Finanzministerium nennt dafür auch Bienenwachs, Gelée Royale, Propolis und Pollen. Zwei 500-Gramm-Gläser pro Person sind also in Ordnung, ein großer Eimer Wabenhonig vom Markt nicht.

Pflanzenschutz: frisch nein, haltbar ja

Für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse aus Nicht-EU-Ländern verlangt das EU-Recht ein Pflanzengesundheitszeugnis. Laut Julius Kühn-Institut gibt es dafür keine Ausnahme für Reisende oder den Eigenbedarf. Ohne Zeugnis wird die Ware an der Grenze in der Regel vernichtet, die Kosten trägt der Reisende, ein Bußgeld ist möglich. Begründet wird das mit Schadorganismen, die man nicht sieht, etwa dem Feuerbakterium Xylella fastidiosa, das zuerst an Olivenbäumen in Süditalien auftrat.

Welche Lebensmittel zeugnispflichtig sind

Die Liste nach Artikel 73 der Pflanzengesundheitsverordnung 2016/2031 (Fassung der Pflanzengesundheitskontrolle Brandenburg, gültig ab 2. Mai 2025) nennt frisches oder gekühltes Gemüse und Obst. Ausdrücklich darunter sind:

  • frische Oliven
  • frische Feigen, Melonen und Beeren
  • frische Nüsse, wenn sie noch die grüne Außenhülle tragen
  • frische Teeblätter und frische Lorbeerblätter
  • Samen zur Aussaat, auch getrocknete Bohnen oder Getreide, wenn sie zum Säen bestimmt sind

Getrocknete, eingelegte und gefrorene Lebensmittel stehen nicht auf der Liste. Pul Biber, getrocknete Feigen und Aprikosen, eingelegte Oliven, Pistazien, Haselnüsse und schwarzer Tee sind deshalb kein Fall für den Pflanzenschutz.

Datteln, Bananen, Ananas: die freien Früchte

Nur fünf Früchte dürfen Reisende laut Julius Kühn-Institut ohne Zeugnis mitbringen: Bananen, Kokosnüsse, Datteln, Ananas und Durian. Datteln sind damit frisch wie getrocknet erlaubt. Für alle anderen Früchte gilt die Zeugnispflicht, also auch für Granatäpfel, Kakis, Mandarinen und Feigen frisch vom Markt in Antalya.

Die 2-Kilogramm-Regel für Feigen, Pistazien und Gewürze

Manche pflanzlichen Lebensmittel aus Drittländern unterliegen zusätzlich verschärften Kontrollen auf Schimmelpilzgifte oder Pflanzenschutzmittel. Für die Türkei betrifft das laut Verordnung (EU) 2025/1441, gültig seit 12. August 2025, unter anderem getrocknete Feigen (Aflatoxine und Ochratoxin A) sowie frische Tomaten und Grapefruits. Artikel 1 der Durchführungsverordnung 2019/1793 nimmt Sendungen im persönlichen Gepäck aus, solange sie höchstens 5 Kilogramm frische oder 2 Kilogramm sonstige Erzeugnisse wiegen. Ob die Grenze je Erzeugnis oder insgesamt gilt, sagt der Verordnungstext nicht eindeutig. Mit bis zu 2 Kilogramm je Produktart sind Sie auf der sicheren Seite.

Oliven, Olivenöl, Gewürze und Nüsse im Detail

Oliven: eingelegt ja, frisch nein

Eingelegte Oliven in Lake, Öl oder trocken gesalzen dürfen Sie mitbringen. Frische Oliven vom Baum im Hotelgarten oder vom Wochenmarkt brauchen ein Zeugnis, weil sie auf der Liste nach Artikel 73 stehen. Lassen Sie Oliven im Laden luftdicht verpacken; die Lake zählt im Handgepäck als Flüssigkeit.

Olivenöl: Menge frei, Gepäck entscheidet

Olivenöl ist ein verarbeitetes Lebensmittel ohne eigene Mengengrenze. Die Einreise-Freimengen-Verordnung nennt nur Tabak, Alkohol, Arzneimittel und Kraftstoff, Öl fällt unter die übrigen Waren mit der Wertgrenze von 430 Euro. Begrenzend sind Gewicht und Gepäckregeln: Am Flughafen Istanbul gelten Öle als Flüssigkeit, also höchstens 100 Milliliter je Behälter im Handgepäck. Kanister und Glasflaschen gehören bruchsicher verpackt in den Koffer.

Gewürze: getrocknet und gut verschlossen

Getrocknete Gewürze wie Pul Biber (Paprikaflocken), Isot aus Şanlıurfa, Sumach, Kreuzkümmel oder getrocknete Minze sind erlaubt. Frische Chilischoten, frische Kräuter und frische Lorbeerblätter fallen dagegen unter die Zeugnispflicht. Kaufen Sie verpackte oder vakuumverschweißte Ware; offen abgefüllte Tüten reißen im Koffer und duften dann tagelang.

Nüsse und Pistazien

Haselnüsse vom Schwarzen Meer und Pistazien aus Gaziantep dürfen Sie getrocknet oder geröstet mitbringen, mit oder ohne Schale. Zeugnispflichtig sind nur frische Nüsse in der grünen Außenhülle, wie man sie im Spätsommer manchmal auf Märkten sieht. Wer die Pistazien an der Quelle probieren will, findet Hintergründe auf unserer Seite zu Gaziantep.

Baklava, Lokum und Süßes

Baklava aus der Türkei mitnehmen

Baklava dürfen Sie in aller Regel mitnehmen. Anhang III Nr. 7 der Verordnung 2019/2122 nimmt Brot, Kuchen, Kekse und ähnliche Backwaren vom Verbot aus, wenn sie weniger als 20 Prozent verarbeitete Milch- und Eiprodukte enthalten. Baklava ist ein gebackenes Teiggebäck, der Milchanteil stammt aus Butter oder Butterschmalz. Eine ausdrückliche Aussage des deutschen Zolls zu Baklava haben wir nicht gefunden, und das österreichische Finanzministerium formuliert in seinem Merkblatt von 2022 strenger: Backwaren dürften kein Milchprodukt enthalten.

Praktisch heißt das: Industriell verpackte, haltbare Baklava mit Zutatenliste ist die sichere Wahl. Meiden Sie Sorten mit Kaymak-Füllung, bei denen Rahm einen großen Teil ausmacht, und fragen Sie im Zweifel vor der Reise beim Zoll nach.

Lokum, Helva, Schokolade

Für Süßwaren und Schokolade liegt die Grenze bei unter 50 Prozent verarbeiteten Milch- und Eiprodukten. Lokum besteht im Kern aus Zucker und Stärke, Tahin-Helva aus Sesampaste und Zucker; beides ist unproblematisch. Bei Lokum mit Sahne- oder Kaymak-Anteil prüfen Sie die Zutatenliste.

Granatapfelsirup, Pekmez und Tahin

Granatapfelsirup (Nar Ekşisi), Traubensirup (Pekmez) und Sesampaste (Tahin) sind verarbeitete pflanzliche Lebensmittel und erlaubt. Sie stehen weder auf der Liste der zeugnispflichtigen Pflanzenerzeugnisse noch fallen sie unter die tierischen Verbote. Entscheidend ist die Verpackung: Der Flughafen Istanbul nennt Honig, Konfitüre, Pekmez, Joghurt und Tomatenmark ausdrücklich als nicht feste Lebensmittel, die im Handgepäck als Flüssigkeit gelten. Für Tahin gilt dasselbe. Packen Sie Flaschen und Gläser in Kleidung oder Beutel gewickelt ins Aufgabegepäck.

Mengen und Wertgrenzen

Abgabenfrei sind Waren im Gesamtwert von 430 Euro pro Person, wenn Sie mit Flugzeug oder Schiff einreisen, auf dem Landweg 300 Euro, für Kinder unter 15 Jahren 175 Euro (§ 2 Einreise-Freimengen-Verordnung). Lebensmittel zählen voll zu diesem Betrag, maßgeblich ist der Kaufpreis. Eine einzelne Ware darf nicht auf mehrere Personen aufgeteilt werden.

Kaffee ist in Deutschland verbrauchsteuerpflichtig, hat bei der Einreise aus der Türkei aber keine eigene Freimenge wie Alkohol oder Tabak; ein Paket Mokka-Kaffee zählt einfach zur Wertgrenze. Liegt der Gesamtwert darüber, melden Sie die Waren an und zahlen Einfuhrabgaben. Die Pauschalsätze erklärt unser Hauptratgeber zum Zoll.

Grenze Deutschland Österreich Schweiz
Wertgrenze Flug 430 € 430 € 150 CHF pro Person und Tag
Wertgrenze Landweg 300 € 300 € 150 CHF
Kinder unter 15 175 € 150 € keine eigene Grenze genannt
Honig 2 kg 2 kg 2 kg
Fleisch, Milch aus der Türkei verboten verboten verboten

Österreich und Schweiz

Österreich wendet als EU-Land dieselben Verbote an. Das Finanzministerium begründet die Kontrollen ausdrücklich mit der Afrikanischen Schweinepest, die zuletzt nahe der österreichischen Grenze auftrat, und rät von Fleisch aus Hausschlachtung ab. Die Wertgrenze liegt bei 300 Euro, auf dem Luftweg bei 430 Euro, für Personen unter 15 Jahren bei 150 Euro.

Die Schweiz hat eigene Regeln mit ähnlichem Ergebnis. Laut BAZG dürfen tierische Produkte nur aus EU-Staaten, Island, Nordirland und Norwegen eingeführt werden, aus der Türkei also nicht. Honig ist laut BLV bis 2 Kilogramm erlaubt, Brot, Gebäck, Schokolade und Süßwaren ohne Fleisch sind ohne Auflagen zulässig, was Baklava einschließt. Für Öle und Fette gilt eine Freimenge von 5 Kilogramm beziehungsweise Litern pro Person und Tag. Übersteigt der Gesamtwert aller Waren 150 Franken, ist die Mehrwertsteuer auf den ganzen Betrag fällig.

Handgepäck: Öl, Honig und Sirup gehören in den Koffer

An türkischen Flughäfen gilt die Flüssigkeitsregel: Behälter mit höchstens 100 Millilitern, alle zusammen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel bis 1 Liter, ein Beutel pro Person. Der Flughafen Istanbul zählt neben Getränken und Ölen auch Honig, Konfitüre, Pekmez, Joghurt und Tomatenmark dazu. Ein 500-Gramm-Glas Honig wird also an der Sicherheitskontrolle abgenommen.

Was Sie im Duty-free-Bereich nach der Kontrolle kaufen, bekommen Sie in einem versiegelten Beutel mit Kassenbon. Er darf bis zum Ziel nicht geöffnet werden, auch nicht beim Umsteigen. Getrocknete Ware wie Tee, Gewürze, Nüsse, Lokum und Baklava dürfen ins Handgepäck.

Einkaufen: Gewürzbasar und Märkte

Für Gewürze, Tee, Trockenfrüchte, Nüsse und Lokum ist der Gewürzbasar (Mısır Çarşısı) in Eminönü die bekannteste Adresse in Istanbul. Er gehört zum Komplex der Neuen Moschee, wurde ab 1660 gebaut und hat heute 85 Läden. Mittags ist er sehr voll, die Preise in den Hauptgängen sind auf Besucher ausgerichtet. In den Seitengassen und auf dem Markt in Kadıköy kaufen auch Einheimische; Tipps zum Essen unterwegs gibt unser Ratgeber Street Food in Istanbul.

Diese Punkte erleichtern den Transport:

  • vakuumverpackte Gewürze und Oliven verlangen; die meisten Händler bieten das an
  • Etikett oder Zutatenliste bei Baklava und Süßwaren behalten
  • Gläser und Flaschen doppelt in Beutel einschlagen und in die Koffermitte legen
  • Gewicht prüfen: 2 Kilogramm je Erzeugnis und die Gepäckgrenze der Fluggesellschaft
  • Kassenbons aufheben, falls der Gesamtwert die 430 Euro erreicht

Einreise mit verbotenen Waren: roter oder grüner Ausgang

Am Flughafen wählen Sie bei der Zollkontrolle zwischen dem grünen Ausgang für anmeldefreie und dem roten Ausgang für anzumeldende Waren. Wer Käse, Sucuk oder frisches Obst ohne Zeugnis dabeihat oder über der Wertgrenze liegt, muss den roten Ausgang nehmen. Die EU-Verordnung schreibt vor, dass nicht zulässige tierische Erzeugnisse bei der Ankunft zur amtlichen Entsorgung abgegeben werden; wer sie nicht meldet, riskiert ein Bußgeld oder ein Strafverfahren. Laut Flughafen BER werden nicht angemeldete Fleisch- und Milcherzeugnisse beschlagnahmt und vernichtet.

Sagen Sie beim Zoll offen, was Sie dabeihaben. Die Lebensmittel sind in jedem Fall verloren. Wer sie von sich aus meldet, erfüllt aber die Pflicht zur Abgabe; das Risiko eines Bußgelds entsteht durch das Verschweigen.

Spezialitäten genießen statt schleppen

Viele der verbotenen Lebensmittel lohnen sich ohnehin vor Ort: Kaymak mit Honig zum Frühstück, Sucuk aus der Pfanne, frischer Tulum-Käse in einer Meyhane. Auf unseren privaten Reisen planen wir Marktbesuche, Verkostungen und Restaurants nach Ihren Wünschen ein, zum Beispiel auf der Wein- und Genussreise mit Gewürzbasar und Kadıköy oder auf einer individuellen Route aus dem Themenbereich Essen und Trinken. Ihre deutschsprachige Reiseleitung übersetzt beim Einkauf und achtet darauf, dass die Mitbringsel transportfähig verpackt sind.

TürkeiReisen ist ein TÜRSAB-lizenziertes Reisebüro (Lizenz Nr. 14817). Schreiben Sie uns Reisezeit, Personenzahl und kulinarische Interessen über das Anfrageformular.

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Häufige Fragen

Darf man Käse aus der Türkei mitbringen?

Nein, Käse aus der Türkei dürfen Sie nicht in die EU einführen, auch nicht vakuumverpackt oder in kleinen Mengen. Die EU verbietet Reisenden aus Nicht-EU-Staaten alle Milch- und Fleischerzeugnisse, um Tierseuchen wie die Maul- und Klauenseuche fernzuhalten. Beyaz Peynir, Kaşar, Tulum und Kaymak werden bei der Kontrolle beschlagnahmt und vernichtet.

Darf man Oliven aus der Türkei mitbringen?

Ja, eingelegte Oliven dürfen Sie aus der Türkei mitbringen, frische Oliven dagegen nur mit Pflanzengesundheitszeugnis. Frische Oliven stehen auf der Liste der zeugnispflichtigen Pflanzenerzeugnisse nach Artikel 73 der EU-Pflanzengesundheitsverordnung, eingelegte nicht. Wegen der Lake gehören Glas oder Beutel ins Aufgabegepäck.

Wie viel Olivenöl darf man aus der Türkei mitnehmen?

Für Olivenöl gibt es in Deutschland und Österreich keine eigene Mengengrenze, es zählt zur Wertgrenze von 430 Euro für Flugreisende. In die Schweiz sind pro Person und Tag 5 Liter Öle und Fette abgabenfrei. Im Handgepäck sind nur Behälter bis 100 Milliliter erlaubt, größere Flaschen gehören gut verpackt in den Koffer.

Darf man Gewürze aus der Türkei mitbringen?

Ja, getrocknete Gewürze wie Pul Biber, Isot, Sumach oder Kreuzkümmel dürfen Sie mitbringen. Für Erzeugnisse unter verschärfter EU-Kontrolle sind Kleinmengen bis 2 Kilogramm im persönlichen Gepäck ausdrücklich ausgenommen. Frische Kräuter, frische Chilis und frische Lorbeerblätter brauchen dagegen ein Pflanzengesundheitszeugnis.

Darf man Honig aus der Türkei mitbringen?

Ja, Honig aus der Türkei dürfen Sie bis 2 Kilogramm pro Person mitbringen. Honig ist zwar ein tierisches Erzeugnis, die EU erlaubt ihn aber als Ausnahme in dieser Menge. Die 2 Kilogramm gelten zusammen mit Eiern und anderen kleinen tierischen Erzeugnissen; im Handgepäck zählt Honig als Flüssigkeit.

Darf man Baklava aus der Türkei mitnehmen?

In aller Regel ja, Baklava wird im Reiseverkehr wie Gebäck behandelt. Das EU-Recht nimmt Backwaren mit weniger als 20 Prozent verarbeiteten Milch- und Eiprodukten vom Verbot aus, die Schweiz erlaubt Gebäck ohne Fleisch generell. Eine ausdrückliche Aussage des deutschen Zolls zu Baklava gibt es nicht; Sorten mit Kaymak-Füllung sollten Sie meiden.

Darf man Nüsse und Pistazien aus der Türkei mitbringen?

Ja, getrocknete oder geröstete Nüsse und Pistazien dürfen Sie mitbringen, mit oder ohne Schale. Zeugnispflichtig sind nur frische Nüsse, die noch in der grünen Außenhülle stecken. Bleiben Sie bei Haselnüssen, Pistazien und Trockenfeigen unter 2 Kilogramm je Erzeugnis, dann greift die Kleinmengen-Ausnahme sicher.

Darf man Datteln und Granatapfelsirup aus der Türkei mitbringen?

Ja, beides ist erlaubt. Datteln gehören zu den wenigen Früchten, die laut EU-Recht frisch oder getrocknet ohne Pflanzengesundheitszeugnis eingeführt werden dürfen. Granatapfelsirup (Nar Ekşisi) ist ein verarbeitetes pflanzliches Lebensmittel; die Flasche gehört ins Aufgabegepäck, frische Granatäpfel brauchen dagegen ein Zeugnis.

Quellen & weiterführende Informationen

  1. Europäische Kommission: About personal imports (tierische Erzeugnisse im Reiseverkehr) (food.ec.europa.eu)
  2. Your Europe (EU): Mitnahme von tierischen Erzeugnissen, Lebensmitteln oder Pflanzen (europa.eu)
  3. Delegierte Verordnung (EU) 2019/2122, Anhang III (Reisende, Mengen, ausgenommene Erzeugnisse), Originalfassung (legislation.gov.uk)
  4. Stadt Jena, Lebensmittelüberwachung: Einfuhr privater Lebensmittel aus Drittländern (2025) (zvl.jena.de)
  5. Verbraucherzentrale NRW: Maul- und Klauenseuche – das sollten Sie darüber wissen (verbraucherzentrale.nrw)
  6. Julius Kühn-Institut: Pflanzliche Souvenirs (Faltblatt, 6. Aufl. 2023) (julius-kuehn.de)
  7. Pflanzengesundheitskontrolle Brandenburg: PGZ-pflichtige Pflanzen und Pflanzenteile nach Art. 73 VO (EU) 2016/2031 (isip.de)
  8. Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793, Artikel 1 (Ausnahme 5 kg/2 kg im persönlichen Gepäck) (gesetze.legal)
  9. Agrolab: Verstärkte amtliche Kontrollen nach VO (EU) 2025/1441 (u. a. Trockenfeigen aus der Türkei) (agrolab.com)
  10. Einreise-Freimengen-Verordnung (EF-VO), § 2 Höchstmengen und Wertgrenzen (gesetze-im-internet.de)
  11. Verwaltungsportal des Bundes: Reisemitbringsel aus Nicht-EU-Staaten (verwaltung.bund.de)
  12. Flughafen Frankfurt: Zollkontrolle (grüner und roter Ausgang) (frankfurt-airport.com)
  13. Flughafen BER: Zollkontrolle (ber.berlin-airport.de)
  14. İstanbul Havalimanı: Güvenlik ve bagaj kısıtlamaları (Flüssigkeiten im Handgepäck) (istairport.com)
  15. BMF Österreich: Fleisch, Milch und andere tierische Erzeugnisse im Reiseverkehr (bmf.gv.at)
  16. BMF Österreich: Veterinärbestimmungen für Waren tierischen Ursprungs (Stand 27.06.2022) (bmf.gv.at)
  17. oesterreich.gv.at: Andere Waren (Kaffee, Tee, Parfum) – Reisefreigrenzen (oesterreich.gv.at)
  18. BLV Schweiz: Lebensmittel im privaten Reiseverkehr (blv.admin.ch)
  19. BAZG: Duty-free allowances – foodstuffs, alcohol and tobacco (bazg.admin.ch)
  20. BAZG: Wertfreigrenze seit 1. Januar 2025 bei 150 Franken (bazg.admin.ch)

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