# Was darf man aus der Türkei mitnehmen? Zoll, Freimengen und Verbote

Quelle: https://turkeireisen.de/ratgeber/was-darf-man-aus-der-tuerkei-mitnehmen/  
Stand: 2026-11-05 · Herausgeber: TürkeiReisen (https://turkeireisen.de)

> Was darf man aus der Türkei mitnehmen? Waren im Wert von bis zu 430 Euro (Flug- und Schiffsreisende ab 15 Jahren) dürfen Sie abgabenfrei nach Deutschland mitbringen, dazu ab 17 Jahren 1 Liter Spirituosen wie Rakı, 4 Liter Wein und 200 Zigaretten. Tee, Gewürze, eingelegte Oliven, Olivenöl, Nüsse und Lokum sind erlaubt, Kleinmengen bis 2 Kilogramm für den Eigenbedarf brauchen laut Zoll keine Bescheinigung; frisches Obst, also auch frische Oliven, nur mit Pflanzengesundheitszeugnis. Fleisch, Wurst, Milch und Käse dürfen aus der Türkei nicht in die EU eingeführt werden, Honig bis 2 Kilogramm schon. Streng verboten ist die Ausfuhr von Antiquitäten, alten Münzen, Fossilien und Steinen aus antiken Stätten: Das türkische Recht sieht dafür mehrjährige Haftstrafen vor. Für Teppiche sollten Sie Rechnung und, bei älteren Stücken, eine Ausfuhrbescheinigung eines staatlichen Museums mitführen.

## Eckdaten
- **Freimenge Waren:** 430 € (Flug/Schiff), 300 € (Landweg), 175 € unter 15 Jahren
- **Alkohol ab 17:** 1 l Spirituosen über 22 % oder 2 l bis 22 %, plus 4 l Wein und 16 l Bier
- **Tabak ab 17:** 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak
- **Verboten (EU):** Fleisch, Wurst, Milch und Milchprodukte aus der Türkei
- **Verboten (Türkei):** Ausfuhr von Antiquitäten, alten Münzen, Fossilien, Steinen aus Grabungen
- **Tee, Gewürze, Honig:** Kleinmengen bis 2 kg ohne Bescheinigung; Honig bis 2 kg

## Was darf man aus der Türkei mitnehmen?

Aus der Türkei dürfen Sie fast alle üblichen Reiseandenken mitnehmen, solange Sie zwei Regelwerke beachten: die türkischen Ausfuhrregeln beim Abflug und die deutschen beziehungsweise EU-Einfuhrregeln bei der Ankunft. Abgabenfrei sind für Flugreisende Waren im Wert von bis zu 430 Euro, dazu feste Mengen Alkohol und Tabak. Tabu sind auf türkischer Seite vor allem Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien und Steine aus antiken Stätten, auf deutscher Seite Fleisch und Milchprodukte sowie gewerbliche Mengen gefälschter Markenware.

Dieser Ratgeber behandelt die Rückreise. Was Sie bei der Ankunft in der Türkei beachten müssen, also Reisepass, Visum und türkische Einfuhrfreimengen, lesen Sie im Ratgeber [Einreise in die Türkei](https://turkeireisen.de/ratgeber/einreise-tuerkei/).

Die Angaben beruhen auf den Seiten des deutschen Zolls, der Einreise-Freimengen-Verordnung, dem EU-Pflanzengesundheitsrecht (Verordnung (EU) 2016/2031), der Europäischen Kommission, des Auswärtigen Amts und dem türkischen Gesetz Nr. 2863 zum Schutz von Kultur- und Naturgütern. Verbindlich ist die Auskunft der Behörden zum Zeitpunkt Ihrer Reise.

## Schnellantworten: Was darf ich aus der Türkei nach Deutschland mitbringen?

Erlaubt sind fast alle haltbaren Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs, Alkohol und Tabak in festen Mengen sowie Waren bis 430 Euro; verboten sind Fleisch- und Milchprodukte, frisches Obst ohne Zeugnis und Antiquitäten. Die Tabelle gilt für Flugreisende ab 17 Jahren. Alle Lebensmittel und Souvenirs zählen zusammen zur Wertgrenze von 430 Euro, nur Alkohol und Tabak haben eigene Mengen.

| Produkt | Erlaubt? | Menge/Bedingung | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Tee (Çay, auch Apfel- oder Salbeitee) | ja | Kleinmengen bis 2 kg für den Eigenbedarf ohne Bescheinigung | getrocknet kein Pflanzengesundheitszeugnis nötig |
| Kaffee | ja | keine eigene Freimenge, zählt zur 430-€-Grenze | geröstet oder gemahlen; darüber fällt auch Kaffeesteuer an |
| Gewürze (Pul Biber, Sumach, Isot) | ja | Kleinmengen bis 2 kg ohne Bescheinigung | nur getrocknet; frische Kräuter und Chilis brauchen ein Zeugnis |
| Oliven, eingelegt | ja | haushaltsübliche Mengen | eingelegte Oliven sind von der Zeugnispflicht ausgenommen |
| Frische Oliven, Obst, Gemüse | nur mit Zeugnis | Pflanzengesundheitszeugnis des türkischen Pflanzenschutzdienstes | ohne Zeugnis frei: Ananas, Bananen, Kokosnüsse, Datteln, Durian |
| Trockenfrüchte (Feigen, Aprikosen) | ja | Kleinmengen bis 2 kg | getrocknet kein Zeugnis nötig |
| Olivenöl | ja | haushaltsübliche Mengen | im Handgepäck nur bis 100 ml je Behälter |
| Lokum, Helva, Süßwaren | ja | Reisemengen | Sorten mit Kaymak, Sahne oder Butter enthalten Milch |
| Nüsse, Pistazien | ja | Kleinmengen bis 2 kg | mit oder ohne Schale frei; frisch mit grüner Außenhülle zeugnispflichtig |
| Honig | ja | bis 2 kg pro Person | tierisches Erzeugnis mit eigener Mengengrenze |
| Käse, Wurst, Fleisch, Milch | nein | auch vakuumverpackt verboten | gilt für Sucuk, Pastırma, Beyaz Peynir, Kaymak |
| Wein | ja | 4 l nicht schäumender Wein | zusätzlich zu Spirituosen und 16 l Bier |
| Spirituosen, Rakı | ja | 1 l über 22 % vol. oder 2 l bis 22 % vol. | darüber pauschal 6,80 €/l (präferenzbegünstigt 6,60 €/l) |
| Zigaretten | ja | 200 Stück (oder 100 Zigarillos, 50 Zigarren, 250 g Tabak) | darüber pauschal 0,19 € je Zigarette |
| Teppich, Kelim | ja | Rechnung mitführen, zählt zur 430-€-Grenze | unteilbar: bei Überschreitung wird der ganze Wert verzollt |
| Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien | nein | Ausfuhrverbot nach Gesetz Nr. 2863 | auch Steine und Scherben aus Ausgrabungen |

Die 2-Kilogramm-Regel stammt vom Zoll: Für einige Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs wie Tee, Gewürze und Sesam verlangt die EU Bescheinigungen und amtliche Kontrollen, Kleinmengen bis 5 Kilogramm frische oder 2 Kilogramm sonstige Erzeugnisse im persönlichen Gepäck sind davon ausgenommen. Ob die Grenze je Produkt oder insgesamt gilt, sagt der Zoll nicht; wer darunter bleibt, ist auf der sicheren Seite.

### Weitere Waren: Schmuck, Bargeld, Medikamente

| Ware | Status | Regel |
|---|---|---|
| Fisch | erlaubt, mit Grenzen | bis 20 kg oder ein Fisch, falls dieser schwerer ist |
| Goldschmuck | erlaubt, mit Grenzen | Ausfuhr bis 15.000 US-Dollar ohne Nachweis; in Deutschland Teil der Freimenge |
| Medikamente | erlaubt, mit Grenzen | höchstens drei Monate Bedarf je Arzneimittel |
| Bargeld | erlaubt, mit Grenzen | ab 10.000 € Anmeldung |
| Markenfälschungen | riskant | Einziehung bei Verdacht auf gewerbliche Einfuhr |
| Korallen, Schildkrötenpanzer | verboten | Artenschutz |
| Gefälschte Medikamente | verboten | Arzneimittelrecht |

## Ausfuhr aus der Türkei: Antiquitäten und Kulturgüter

Die Ausfuhr von Antiquitäten und anderen Kultur- und Naturgütern ist in der Türkei verboten. Artikel 32 des Gesetzes Nr. 2863 bestimmt, dass geschützte bewegliche Kultur- und Naturgüter nicht ins Ausland gebracht werden dürfen. Ausnahmen gibt es nur für staatlich genehmigte Ausstellungen und für Diplomaten mit Gegenständen, die sie bei der Einreise angemeldet haben.

### Was gilt als „antik“?

Eine feste Altersgrenze für bewegliche Objekte gibt es im Gesetz nicht. Artikel 3 definiert Kulturgüter als bewegliche und unbewegliche Güter aus vor- und frühgeschichtlicher sowie historischer Zeit, die einen wissenschaftlichen, kulturellen, religiösen oder künstlerischen Wert haben. Die oft zitierte Grenze „bis Ende des 19. Jahrhunderts“ steht in Artikel 6 und bezieht sich auf unbewegliche Kulturgüter, also Gebäude und Bauwerke. Artikel 23 zählt die geschützten beweglichen Güter auf, darunter ausdrücklich Münzen sowie Fossilien aller Tier- und Pflanzenarten.

In der Praxis ist die Auslegung weit. Das Auswärtige Amt warnt, dass Polizei und Zoll den Begriff „Antiquität“ großzügig verstehen und dass jeder bearbeitete Stein darunterfallen kann. Es rät ausdrücklich davon ab, Steine, Münzen, Fossilien oder alt aussehende Gegenstände im Gepäck auszuführen.

### Steine, Münzen und Kiesel aus Ausgrabungsstätten

Nehmen Sie aus antiken Stätten nichts mit, auch keinen Kiesel, keine Mosaiksteinchen und keine Keramikscherbe vom Wegrand. In [Ephesus](https://turkeireisen.de/reiseziele/ephesus/), Hierapolis bei [Pamukkale](https://turkeireisen.de/reiseziele/pamukkale/) oder [Pergamon](https://turkeireisen.de/reiseziele/pergamon/) liegen solche Fragmente scheinbar herrenlos herum. Rechtlich sind sie Teil der Fundstätte. Gleiches gilt für Fossilien, die in manchen Regionen am Straßenrand angeboten werden, und für Münzen, die Bauern oder fliegende Händler an Besucher verkaufen. Nach dem Gesetz müssen Funde dem nächsten Museum gemeldet werden.

Auch eine Münze, die nur alt aussieht, kann bei der Ausreise zu einer Festnahme führen, weil Zollbeamte am Flughafen nicht sofort erkennen können, ob sie echt ist.

### Welche Strafen drohen?

Die Strafen sind hoch. Das Auswärtige Amt nennt für Erwerb, Besitz oder Ausfuhr von Kultur- und Naturgütern Haftstrafen von bis zu zehn Jahren. Für die Ausfuhr selbst sieht Artikel 68 des Gesetzes Nr. 2863 nach Darstellung der türkischen Fachliteratur 5 bis 12 Jahre Haft und eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Tagessätzen vor. Schon vor einem Urteil kann es teuer werden: Laut Auswärtigem Amt kommt es auch bei Touristen zu mehreren Monaten Untersuchungshaft und Kautionen von rund 9.000 Euro.

Mehr zu den großen Ausgrabungsstätten und dazu, was man dort heute sieht, finden Sie im Ratgeber [Antike Stätten in der Türkei](https://turkeireisen.de/ratgeber/antike-staetten-tuerkei/).

### Wann eine Museumsbescheinigung sinnvoll ist

Wenn Sie ein älteres Objekt rechtmäßig kaufen, etwa einen gebrauchten Teppich, eine alte Kupferkanne oder eine Stickerei, brauchen Sie eine Ausfuhrgenehmigung. Sie wird laut Auswärtigem Amt bei den Museen erteilt, die dem türkischen Kulturministerium unterstehen, und an einigen Zollstellen. Seriöse Händler kennen das Verfahren und besorgen die Bescheinigung meist selbst. Lassen Sie sich das Dokument vor dem Bezahlen zeigen und bestehen Sie bei teuren Stücken darauf, dass Ware, Rechnung und Bescheinigung eindeutig zusammengehören.

## Teppich aus der Türkei: Was brauchen Sie beim Zoll?

Für einen neuen Teppich brauchen Sie keine Sondergenehmigung, wohl aber eine ordentliche Rechnung. Sie belegt in der Türkei, dass Sie das Stück im Handel gekauft haben, und sie ist in Deutschland die Grundlage für die Berechnung der Einfuhrabgaben. Ohne Beleg schätzt der deutsche Zoll den Wert.

Bei alten oder auf alt gemachten Teppichen ist zusätzlich die Museumsbescheinigung wichtig. Nach Angaben des Reiseführers Turkey Travel Planner stammen die meisten Teppiche im Souvenirhandel aus den letzten 100 Jahren, kritisch sind aber echte Stücke aus dem 17. und 18. Jahrhundert. Viele Händler geben ein Museumsformular mit, das bestätigt, dass der Teppich kein Kulturgut ist.

Ein Teppich liegt preislich fast immer über der Freimenge von 430 Euro. Da ein Teppich eine unteilbare Ware ist, wird laut Zoll der gesamte Wert verzollt, nicht nur der Teil oberhalb der Freimenge. Bis zu einem Warenwert von 700 Euro berechnet der Zoll pauschal 17,5 Prozent, darüber werden Zoll und 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer einzeln berechnet. Gehen Sie in diesem Fall durch den roten Ausgang und melden Sie den Teppich mündlich an.

Lässt der Händler den Teppich verschicken, gelten die Freimengen für Reisegepäck nicht. Klären Sie, ob Versand, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer im Preis enthalten sind.

## Gold, Schmuck und Bargeld bei der Ausreise

Persönlichen Schmuck dürfen Sie bis zu einem Gesamtwert von 15.000 US-Dollar ohne besondere Nachweise aus der Türkei ausführen. Das bestätigen das Auswärtige Amt und das türkische Handelsministerium, das für den Zoll zuständig ist. Liegt der Wert höher, müssen Sie den Schmuck bei der Einreise angemeldet haben oder belegen können, dass Sie ihn in der Türkei gekauft haben. Bewahren Sie die Rechnung des Juweliers deshalb auf.

Für den deutschen Zoll ist in der Türkei gekaufter Goldschmuck eine gewöhnliche Ware. Er zählt zur Freimenge von 430 Euro. Was darüber liegt, müssen Sie anmelden.

Beim Bargeld gilt: Laut Auswärtigem Amt dürfen Sie Devisen unter 10.000 Euro frei ausführen, Beträge ab 10.000 Euro müssen Sie beim türkischen Zoll erklären. Das Handelsministerium nennt in seinen häufigen Fragen zusätzlich eine Grenze von 25.000 Türkischen Lira für die Landeswährung und warnt, dass bei falscher oder fehlender Angabe ein Bußgeld von 10 Prozent des nicht erklärten Betrags droht und das mitgeführte Bargeld sichergestellt wird. Bei der Ankunft in Deutschland müssen Sie Bargeld ab 10.000 Euro ebenfalls anmelden. Praktische Hinweise zu Lira, Karten und Wechselkursen finden Sie im Ratgeber [Währung und Geld in der Türkei](https://turkeireisen.de/ratgeber/waehrung-geld-tuerkei/).

## Einfuhr nach Deutschland: die Reisefreimengen

Bei der Rückkehr aus der Türkei sind Waren im Gesamtwert von bis zu 430 Euro abgabenfrei, wenn Sie mit dem Flugzeug oder Schiff reisen. Auf dem Landweg, etwa mit dem Auto über Bulgarien, sind es 300 Euro, für Kinder unter 15 Jahren 175 Euro. Die Werte enthalten die türkische Mehrwertsteuer. Freimengen mehrerer Personen dürfen nicht zusammengerechnet werden, und sie gelten nur einmal pro Reise.

### Alkohol und Tabak

Für Alkohol und Tabak gibt es Mengen statt Wertgrenzen. Sie gelten erst ab 17 Jahren.

| Kategorie | Abgabenfreie Menge |
|---|---|
| Spirituosen über 22 % vol. (z. B. Rakı) | 1 Liter, alternativ |
| Getränke bis 22 % vol. (z. B. Likörwein, Schaumwein) | 2 Liter |
| Nicht schäumender Wein | 4 Liter, zusätzlich |
| Bier | 16 Liter, zusätzlich |
| Zigaretten | 200 Stück, alternativ |
| Zigarillos | 100 Stück |
| Zigarren | 50 Stück |
| Rauchtabak (auch Wasserpfeifentabak) | 250 Gramm |

Die Mengen bei Spirituosen und Tabak sind Alternativen, die Sie anteilig kombinieren können. Eine Flasche Rakı à 0,7 Liter verbraucht also 70 Prozent der Spirituosen-Menge. Wein und Bier kommen zusätzlich hinzu. Wer gern ein paar Flaschen aus Kappadokien oder von der Ägäis mitnimmt, findet Rebsorten und Weingüter im Ratgeber [Türkischer Wein](https://turkeireisen.de/ratgeber/tuerkischer-wein/).

### Was passiert, wenn Sie mehr mitbringen?

Waren über den Freimengen müssen Sie beim Zoll mündlich anmelden. Bis zu einem Wert von 700 Euro pro Person erhebt der Zoll einen pauschalen Abgabensatz von 17,5 Prozent, der alle Abgaben abdeckt. Für Alkohol und Tabak gelten eigene Pauschalsätze, Bier kann nicht pauschal verzollt werden. Über 700 Euro werden Zoll, Verbrauchsteuern und Einfuhrumsatzsteuer einzeln berechnet. Beträge unter 3 Euro werden nicht erhoben.

## Lebensmittel aus der Türkei mitbringen

Fleisch, Milch und alle Erzeugnisse daraus dürfen Reisende aus der Türkei nicht in die EU einführen. Die Europäische Kommission macht davon nur Ausnahmen für Säuglingsmilch und medizinisch notwendige Spezialnahrung bis 2 Kilogramm in originalverschlossener Verpackung. Das Verbot dient dem Schutz vor Tierseuchen und gilt auch für kleine, vakuumverpackte Mengen.

### Verboten: Sucuk, Pastırma, Käse und Kaymak

Konkret heißt das: Sucuk, Pastırma, Kavurma, Beyaz Peynir, Kaşar, Tulum-Käse, Kaymak, Joghurt und Butter bleiben in der Türkei. Der Zoll stellt solche Waren bei der Kontrolle sicher. Genießen Sie diese Spezialitäten vor Ort; welche Gerichte sich lohnen, beschreibt der Ratgeber [Türkische Küche](https://turkeireisen.de/ratgeber/tuerkische-kueche/).

### Erlaubt: Tee, Gewürze, Lokum, Oliven und Olivenöl

Lebensmittel, die nicht tierischen Ursprungs sind, dürfen Sie in Reisemengen mitbringen. Für bestimmte Waren wie Tee, Gewürze oder Sesam sieht das EU-Recht zwar Bescheinigungen und amtliche Kontrollen vor. Laut Zoll sind kleine Mengen im persönlichen Gepäck aber ausgenommen: bis 5 Kilogramm frische Erzeugnisse oder 2 Kilogramm andere Erzeugnisse. Damit sind türkischer Schwarztee, Pul Biber, Sumach, getrocknete Kräuter, Lokum, Nüsse und eingelegte Oliven in üblichen Souvenirmengen unproblematisch; mit bis zu 2 Kilogramm je Person bleiben Sie sicher innerhalb der Ausnahme. Sie zählen allerdings zur Wertgrenze von 430 Euro.

Honig ist ein tierisches Erzeugnis, aber bis 2 Kilogramm pro Person erlaubt. Fisch dürfen Sie bis 20 Kilogramm einführen oder einen einzelnen Fisch, wenn er schwerer ist.

Olivenöl ist ebenfalls erlaubt. Packen Sie es bruchsicher ins Aufgabegepäck, denn im Handgepäck gilt die 100-Milliliter-Grenze.

Kaffee hat keine eigene Freimenge. Die Einreise-Freimengen-Verordnung nennt nur Tabak, Alkohol, Arzneimittel und Kraftstoff gesondert, Kaffee fällt unter die „anderen Waren“ mit der Wertgrenze von 430 Euro.

### Oliven: eingelegt ja, frisch nur mit Zeugnis

Bei Oliven entscheidet die Verarbeitung. Nach den Artikeln 72 und 73 der EU-Pflanzengesundheitsverordnung 2016/2031 brauchen alle frischen Waren pflanzlichen Ursprungs aus Drittländern ein Pflanzengesundheitszeugnis. Ausgenommen sind laut Bayerischer Landesanstalt für Landwirtschaft getrocknete, gefrorene oder anderweitig haltbar gemachte Waren, ausdrücklich genannt werden eingelegte Oliven. Ebenfalls frei sind Nüsse mit oder ohne Schale, solange die grüne Außenhülle entfernt ist, sowie geröstete Kerne. Olivenöl ist ein verarbeitetes Lebensmittel und fällt nicht unter diese Regeln. Frische, unbehandelte Oliven vom Markt oder vom Baum im Hotelgarten dürfen Sie dagegen nicht ohne Zeugnis einführen.

### Baklava: in der Regel erlaubt

Baklava wird meist mit Butter zubereitet, enthält also ein Milcherzeugnis. Die EU-Verordnung 2019/2122 nimmt Backwaren mit weniger als 20 Prozent verarbeiteten Milch- und Eiprodukten und Süßwaren mit weniger als 50 Prozent von den Verboten für tierische Erzeugnisse aus, so dass Baklava, Lokum und Helva in der Regel erlaubt sind; eine ausdrückliche Aussage des deutschen Zolls zu Baklava gibt es aber nicht. Einzelheiten stehen im Ratgeber [Lebensmittel aus der Türkei mitbringen](https://turkeireisen.de/ratgeber/lebensmittel-aus-der-tuerkei-mitbringen/). Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, wählen Sie haltbares, industriell verpacktes Gebäck mit Zutatenliste oder Lokum und Helva und fragen im Zweifel vorab beim Zoll nach.

### Frisches Obst, Pflanzen und Samen

Pflanzen, Pflanzenteile, frisches Obst, Gemüse, Schnittblumen und Samen brauchen aus der Türkei ein Pflanzengesundheitszeugnis. Es muss vom Pflanzenschutzdienst des Reiselandes ausgestellt werden. Ohne Zeugnis werden die Waren laut Julius Kühn-Institut in der Regel vernichtet, und es können Bußgeld und Entsorgungskosten anfallen. Eine Ausnahme für Reisende oder Eigenbedarf gibt es nicht.

Frei sind nur Ananas, Bananen, Kokosnüsse, Datteln und Durian, die in Anhang XI Teil C der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 für alle Drittländer aufgeführt sind. Ananas, Kokosnüsse, Bananen und Datteln sind dort frisch oder getrocknet genannt.

## Fälschungen, Medikamente und geschützte Arten

### Gefälschte Markenware

Gefälschte Taschen, Uhren, Sportschuhe und T-Shirts werden in Istanbul und in vielen Badeorten offen angeboten. Der deutsche Zoll greift ein, wenn der Verdacht besteht, dass die Einfuhr gewerblichen Charakter hat, und zwar unabhängig davon, ob die Freimengen eingehalten sind. Hinweise darauf ergeben sich laut Zoll aus Art und Menge der Waren. Dann werden die Produkte eingezogen und vernichtet, eventuell wird ein Strafverfahren eröffnet.

Eine feste Stückzahl, ab der eine Einfuhr als gewerblich gilt, nennt der Zoll nicht. Ein einzelnes Stück für den Eigenbedarf fällt weniger auf als mehrere identische Taschen, Rechtssicherheit gibt es aber nicht. Der Zoll weist zudem auf Gesundheitsrisiken minderwertiger Fälschungen hin.

### Medikamente

Arzneimittel für den persönlichen Bedarf dürfen Sie mitbringen, laut Zoll höchstens für drei Monate je Arzneimittel. Gefälschte Medikamente sind grundsätzlich verboten. Vorsicht bei Nahrungsergänzungsmitteln, hoch dosierten Vitaminen oder Kräuterpräparaten: Sie können in Deutschland als Arzneimittel gelten, unabhängig davon, wie sie in der Türkei eingestuft sind. Betäubungsmittel wie starke Schmerzmittel brauchen eine ärztliche Bescheinigung in mehreren Sprachen mit Wirkstoff, Dosierung und Reisedauer.

### Muscheln, Korallen und Schildkröten

Produkte aus geschützten Arten dürfen nicht eingeführt werden. Das betrifft Korallen, Schildkrötenpanzer und Elfenbein. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) regelt, welche Tier- und Pflanzenarten eingeführt werden dürfen. Das Sammeln von Muscheln und Schnecken ist laut Europäischem Verbraucherzentrum in der Türkei verboten. Bei Verstößen kann der deutsche Zoll Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängen, in schweren Fällen drohen Strafverfahren. Auch Steine und Sand vom Strand sollten Sie liegen lassen, aus Naturschutzgebieten und Nationalparks ohnehin.

### Kulturgut auch in Deutschland ein Thema

Wer ein Kulturgut nach Deutschland einführt, muss nach dem Kulturgutschutzgesetz belegen können, dass es rechtmäßig aus dem Herkunftsstaat ausgeführt wurde, zum Beispiel mit einer Ausfuhrgenehmigung (§ 30 KGSG). Ein Objekt, das ohne Erlaubnis aus der Türkei gebracht wurde, ist also auch in Deutschland kein sicherer Besitz.

## Österreich und die Schweiz: Was ist anders?

Für Österreich gelten als EU-Land weitgehend dieselben Regeln wie in Deutschland. Die Freimengen für Tabak und Alkohol sind laut Finanzministerium (BMF) identisch. Die Wertgrenze beträgt 300 Euro, für Flugreisende 430 Euro. Ein Unterschied: Für Kinder unter 15 Jahren liegt die Grenze in Österreich bei 150 Euro, in Deutschland bei 175 Euro. Das Verbot für Fleisch und Milchprodukte gilt EU-weit.

Die Schweiz hat eigene Regeln. Laut Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sind ab 17 Jahren pro Person und Tag 5 Liter alkoholische Getränke bis 18 % vol. und 1 Liter über 18 % vol. frei, dazu 250 Zigaretten oder Zigarren oder 250 Gramm andere Tabakwaren. Tierische Produkte dürfen nur aus EU-Staaten, Island, Nordirland und Norwegen eingeführt werden, aus der Türkei also nicht. Die Wertfreigrenze liegt seit dem 1. Januar 2025 bei 150 Franken pro Person und Tag, auch für Kinder. Übersteigt der Gesamtwert der Waren diese Grenze, ist die Mehrwertsteuer auf den gesamten Wert fällig, nicht nur auf den Teil darüber.

## Souvenirs mit gutem Gewissen

Neues Kunsthandwerk ist die sichere Wahl: legal auszuführen und mit Rechnung problemlos zu verzollen. Gute Mitbringsel sind handbemalte Keramik, Kupfer- und Messingwaren, Olivenölseife, Peştemal-Tücher aus dem [Hamam](https://turkeireisen.de/ratgeber/hamam-tuerkei/), Kelims, Tee und Gewürze.

### Keramik: neu statt alt

Fliesen und Teller im Stil von [Iznik](https://turkeireisen.de/reiseziele/iznik-nicaea/) gehören zu den schönsten Andenken. Kaufen Sie neue Ware aus heutigen Werkstätten, etwa in Iznik, Kütahya oder in Kappadokien rund um Avanos, wo Töpferei eine lange Tradition hat. Bei angeblich alten Fliesen oder „osmanischen“ Stücken ist Vorsicht geboten: Echte historische Keramik ist Kulturgut, und eine gut gemachte Kopie kann am Flughafen ebenso Ärger auslösen. Lassen Sie sich auf der Rechnung bestätigen, dass es sich um eine neue Arbeit handelt.

### Teppich kaufen: worauf achten?

Nehmen Sie sich für einen Teppichkauf Zeit und vergleichen Sie mehrere Geschäfte. Achten Sie auf diese Punkte:

- Rechnung mit Händleradresse, Beschreibung (Material, Größe, Knüpfart, Herkunftsregion) und Preis
- bei älteren oder alt wirkenden Stücken die Bescheinigung eines staatlichen Museums
- Klarheit, ob Sie den Teppich selbst mitnehmen oder er verschickt wird, und wer dann Zoll und Steuern trägt
- kein Kauf unter Zeitdruck, etwa bei einem Busstopp mit festem Abfahrtstermin

### Großer Basar und Gewürzbasar in Istanbul

Der Große Basar und der Ägyptische Basar in [Istanbul](https://turkeireisen.de/reiseziele/istanbul/) sind die bekanntesten Einkaufsorte des Landes und eignen sich für Tee, Gewürze, Lokum, Keramik, Lampen und Textilien. Die Preise sind in den Hauptgassen auf Touristen ausgerichtet, Handeln ist üblich. Weitere Hinweise zum Verhalten beim Handeln, zu Trinkgeld und Kleidung finden Sie in unseren [Türkei-Reisetipps](https://turkeireisen.de/ratgeber/tuerkei-reise-tipps/).

## Einkaufen auf einer Rundreise

Auf einer privaten Rundreise bestimmen Sie selbst, ob und wo eingekauft wird. Wir planen Einkaufsstopps nur auf Wunsch, etwa bei Töpfereien in Avanos auf einer Reise durch [Kappadokien](https://turkeireisen.de/reiseziele/kappadokien/).

Ihre deutschsprachige Reiseleitung kann beim Kauf übersetzen und darauf achten, dass Rechnung und, falls nötig, Museumsbescheinigung vollständig sind. Für Gruppen, etwa [Kirchengemeinden](https://turkeireisen.de/rundreisen/gemeindereise-tuerkei/), Volkshochschulen oder Vereine, organisieren wir Rundreisen mit eigenem Bus, fachkundiger Reiseleitung und flexiblen Terminen, zum Beispiel auf der Route [Istanbul und Kappadokien](https://turkeireisen.de/rundreisen/istanbul-kappadokien/). Schreiben Sie uns Ihre Wünsche über das [Anfrageformular](https://turkeireisen.de/anfrage/).

## Checkliste für die Rückreise

Gehen Sie diese Punkte vor dem Packen durch:

- Keine Steine, Scherben, Münzen oder Fossilien im Gepäck, auch nicht vom Strand oder aus Ruinen
- Rechnungen für Teppich, Schmuck, Leder und andere teure Einkäufe griffbereit
- Bei alten Objekten die Museumsbescheinigung dabei
- Gesamtwert aller Einkäufe grob addiert: über 430 Euro pro Person? Dann roter Ausgang
- Alkohol: höchstens 1 Liter Spirituosen, 4 Liter Wein; Tabak: höchstens 200 Zigaretten
- Keine Wurst, kein Käse, keine Milchprodukte im Koffer
- Kein frisches Obst, keine Pflanzen, keine Samen ohne Pflanzengesundheitszeugnis
- Honig höchstens 2 Kilogramm, Tee, Gewürze und Nüsse in Kleinmengen bis 2 Kilogramm
- Keine Korallen, Muscheln oder Produkte aus Schildkröten
- Medikamente höchstens für drei Monate, Betäubungsmittel mit ärztlicher Bescheinigung
- Bargeld ab 10.000 Euro bei Aus- und Einreise anmelden
- Flüssigkeiten wie Olivenöl und Rakı im Aufgabegepäck, gut verpackt

## Häufige Fragen
**Wie viel Tee darf man aus der Türkei mit nach Deutschland nehmen?**

Türkischen Tee dürfen Sie in Kleinmengen bis 2 Kilogramm pro Person für den Eigenbedarf ohne Bescheinigung mitbringen. Für Tee gelten laut Zoll zwar EU-Schutzmaßnahmen mit Bescheinigungspflicht, Kleinmengen im persönlichen Gepäck sind davon aber ausgenommen. Eine eigene Mengengrenze wie bei Alkohol gibt es nicht: Tee zählt zur Wertgrenze von 430 Euro für Flugreisende.

**Darf man Oliven aus der Türkei nach Deutschland einführen?**

Eingelegte Oliven und Olivenöl ja, frische Oliven nur mit Pflanzengesundheitszeugnis. Eingelegte, getrocknete oder anders haltbar gemachte Früchte sind von der Zeugnispflicht nach EU-Pflanzengesundheitsrecht ausgenommen. Frische Früchte vom Baum oder Markt brauchen dagegen ein Zeugnis des türkischen Pflanzenschutzdienstes, sonst werden sie vernichtet.

**Darf man Gewürze aus der Türkei mitbringen?**

Ja, getrocknete Gewürze wie Pul Biber, Sumach, Isot oder Kreuzkümmel dürfen Sie mitbringen, Kleinmengen bis 2 Kilogramm brauchen laut Zoll keine Bescheinigung. Getrocknete Ware ist als haltbar gemachtes Erzeugnis kein zeugnispflichtiges Pflanzenerzeugnis. Frische Kräuter und Chilischoten fallen dagegen unter die Pflicht zum Pflanzengesundheitszeugnis.

**Darf man Wein aus der Türkei mitnehmen?**

Ja, ab 17 Jahren sind 4 Liter nicht schäumender Wein abgabenfrei, das sind gut fünf 0,75-Liter-Flaschen. Zusätzlich dürfen Sie 1 Liter Spirituosen über 22 % vol. wie Rakı oder alternativ 2 Liter Getränke bis 22 % vol., etwa Schaumwein, mitbringen, dazu 16 Liter Bier. Mehr müssen Sie beim Zoll anmelden und verzollen.

**Wie viel Warenwert darf ich aus der Türkei mitnehmen?**

Abgabenfrei sind Waren im Gesamtwert von 430 Euro pro Person, wenn Sie mit dem Flugzeug oder Schiff reisen, auf dem Landweg 300 Euro und für Kinder unter 15 Jahren 175 Euro. Maßgeblich ist der Preis einschließlich türkischer Mehrwertsteuer. Freimengen mehrerer Personen dürfen nicht addiert werden, und eine einzelne teurere Ware wie ein Teppich wird komplett verzollt.

**Darf ich türkischen Käse oder Sucuk mitbringen?**

Nein. Reisende aus Nicht-EU-Staaten wie der Türkei dürfen laut EU-Kommission kein Fleisch, keine Milch und keine Erzeugnisse daraus in die EU einführen. Das gilt auch für vakuumverpackten Sucuk, Pastırma, Beyaz Peynir, Kaşar oder Kaymak. Der Zoll stellt solche Lebensmittel sicher und vernichtet sie.

**Ist es strafbar, einen Stein aus Ephesus mitzunehmen?**

Es kann sehr teuer werden. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass türkische Polizei und Zoll den Begriff Antiquität weit auslegen und jeder bearbeitete Stein darunterfallen kann. Wer Kulturgüter ausführt, riskiert in der Türkei eine Haftstrafe und vorher monatelange Untersuchungshaft. Nehmen Sie aus antiken Stätten grundsätzlich nichts mit.

**Brauche ich für einen in der Türkei gekauften Teppich ein Zertifikat?**

Für einen neuen Teppich reicht in der Praxis die Rechnung des Händlers, die Sie auch für den deutschen Zoll brauchen. Bei alten oder alt wirkenden Teppichen sollten Sie sich vom Händler eine Bescheinigung eines staatlichen Museums geben lassen, dass das Stück kein geschütztes Kulturgut ist. Liegt der Wert über der Freimenge von 430 Euro, fallen in Deutschland Einfuhrabgaben an.

## Quellen
- [Zoll: Reisefreimengen bei Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat](https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Reisefreimengen/reisefreimengen_node.html)
- [Zoll: Überschreiten der Reisefreimengen](https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Ueberschreiten-Reisefreimengen/ueberschreiten-reisefreimengen_node.html)
- [Zoll: Einschränkungen bei der Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat](https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/einschraenkungen_node.html)
- [Zoll: Lebensmittel und Futtermittel](https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Lebensmittel-und-Futtermittel/lebensmittel-und-futtermittel_node.html)
- [Zoll: Marken- und Produktpiraterie](https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Marken-und-Produktpiraterie/marken-und-produktpiraterie_node.html)
- [Zoll: Arznei- und Betäubungsmittel](https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Arznei-Betaeubungsmittel/arznei-betaeubungsmittel_node.html)
- [Zoll: Tiere und Pflanzen, daraus hergestellte Produkte](https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Tiere-und-Pflanzen/tiere-und-pflanzen_node.html)
- [Europäische Kommission: Personal imports of animal products](https://food.ec.europa.eu/animals/animal-products-movements/personal-imports_en)
- [Julius Kühn-Institut: Pflanzliche Souvenirs (Faltblatt, 6. Aufl. 2023)](https://www.julius-kuehn.de/media/Veroeffentlichungen/Flyer/Pflanzliche_Souvenirs.pdf)
- [Auswärtiges Amt: Türkei – Reise- und Sicherheitshinweise (Zoll, Antiquitäten, Devisen)](https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/tuerkei-node/tuerkeisicherheit-201962)
- [Türkisches Kultur- und Tourismusministerium: Gesetz Nr. 2863 zum Schutz von Kultur- und Naturgütern (Volltext)](https://korumakurullari.ktb.gov.tr/Eklenti/18325,2863-sayili-kultur-ve-tabiat-varliklarini-koruma-kanunu-.pdf?0)
- [Hukuki Haber: Tarihi eser kaçakçılığı suçu ve cezası (Art. 67 und 68 Gesetz Nr. 2863)](https://www.hukukihaber.net/tarihi-eser-kacakciligi-sucu-ve-cezasi-yargitay-kararlari-isiginda-mustafa-sincar)
- [Türkisches Handelsministerium (Zollschutz): Häufig gestellte Fragen zu Bargeld, Schmuck und Reisegepäck](https://ticaret.gov.tr/gumruk-muhafaza/sikca-sorulan-sorular)
- [Turkey Travel Planner: Antiquities warning](https://turkeytravelplanner.com/details/Shopping/AntiquitiesWarning.html)
- [Kulturgutschutzgesetz § 30: Nachweis der Rechtmäßigkeit der Einfuhr](https://www.gesetze-im-internet.de/kgsg/__30.html)
- [ZDFheute: Souvenirs aus der Natur – diese Urlaubsmitbringsel sind verboten](https://www.zdfheute.de/ratgeber/urlaub-souvenir-sommer-zoll-reise-mitbringsel-100.html)
- [Zoll: Pflanzen und Pflanzenprodukte im Reiseverkehr](https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Tiere-und-Pflanzen/Pflanzengesundheit/pflanzengesundheit_node.html)
- [Zoll: Regelungen für Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Honig, Fisch)](https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Tiere-und-Pflanzen/Schutz-Tierseuchen/Regelungen-Erzeugnisse-tierischen-Ursprungs/regelungen-erzeugnisse-tierischen-ursprungs_node.html)
- [Zoll: Pauschalierte Abgabensätze für bestimmte Waren](https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Ueberschreiten-Reisefreimengen/pauschalierte_abgabensaetze.html)
- [Einreise-Freimengen-Verordnung (EF-VO), § 2 Höchstmengen und Wertgrenzen](https://www.gesetze-im-internet.de/ef-vo_2008/BJNR223500008.html)
- [LfL Bayern: Zeugnispflichtige Waren nach Art. 72/73 der VO (EU) 2016/2031](https://lfl.bayern.de/mam/cms07/ips/dateien/zeugnispflichtige_waren_nach_art._72_73_der_vo_2016-2031.pdf)
- [VO (EU) 2019/2072, Anhang XI Teil C: Früchte ohne Pflanzengesundheitszeugnis (IPPC)](https://assets.ippc.int/static/media/files/reportingobligation/2020/08/11/AnnexXI_partC_reg_2019_2072_fruits_PC_not_necessary.pdf)
- [BMF Österreich: Freimengen und Freigrenze bei Einreise aus Nicht-EU-Staaten](https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/reise/einreise-aus-nicht-eu-staaten/freimengen-freigrenze.html)
- [BAZG: Mehrwertsteuer – Wertfreigrenze 150 Franken](https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/information-private/reisen-und-einkaufen--freimengen-und-wertfreigrenze/einfuhr-in-die-schweiz/wertfreigrenze.html)
- [BAZG: Freimengen für Lebensmittel, Alkohol und Tabak (Schweiz)](https://bazg.admin.ch/bazg/en/home/information-private/reisen-und-einkaufen--freimengen-und-wertfreigrenze/einfuhr-in-die-schweiz/freimengen--lebensmittel--alkohol-und-tabak.html)

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