# Einreise in die Türkei: Ausweis, Reisepass, Kinder und Zoll für Deutsche, Österreicher und Schweizer

Quelle: https://turkeireisen.de/ratgeber/einreise-tuerkei/  
Stand: 2026-11-05 · Herausgeber: TürkeiReisen (https://turkeireisen.de)

> Deutsche und Schweizer Staatsangehörige können für touristische Reisen mit dem Personalausweis bzw. der Identitätskarte oder mit dem Reisepass in die Türkei einreisen; Österreicherinnen und Österreicher benötigen einen Reisepass. Ein Visum ist für Aufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen nicht nötig. Jedes Kind braucht ein eigenes Reisedokument. Die Regeln können sich ändern, prüfen Sie deshalb vor jeder Reise die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts bzw. von BMEIA oder EDA.

## Eckdaten
- **Deutschland:** Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Reisepass oder Kinderreisepass
- **Österreich:** Reisepass (Personalausweis wird nicht anerkannt)
- **Schweiz:** Identitätskarte oder Pass
- **Visum:** nicht nötig bis 90 Tage in 180 Tagen
- **Kinder:** eigenes Reisedokument Pflicht, Vollmacht empfohlen
- **Zoll (Auswahl):** 600 Zigaretten, 1 l Spirituosen über 22 %, 2 l bis 22 %
- **Stand:** Oktober 2026 – vor Reiseantritt beim Auswärtigen Amt prüfen

## Welche Dokumente braucht man für die Einreise in die Türkei?

Für eine touristische Reise genügt Deutschen und Schweizern der Personalausweis bzw. die Identitätskarte, alternativ der Reisepass. Österreicherinnen und Österreicher müssen dagegen mit einem Reisepass einreisen, denn ihr Personalausweis wird von der Türkei nicht anerkannt. Ein Visum ist für alle drei Länder bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen nicht erforderlich.

## Mit Personalausweis in die Türkei: Reicht der Ausweis?

Ja, für Deutsche und Schweizer reicht der Personalausweis bzw. die Identitätskarte für eine Urlaubsreise in die Türkei, für Österreicherinnen und Österreicher nicht. Das türkische Außenministerium führt Deutschland und die Schweiz in seiner offiziellen Liste der 21 Staaten, deren Bürger mit dem nationalen Personalausweis einreisen dürfen. Österreich steht nicht auf dieser Liste.

| Reisende | Personalausweis / ID ok? | Reisepass | Mindestgültigkeit | Hinweis |
|---|---|---|---|---|
| Deutsche Erwachsene | ja; vorläufiger Personalausweis zulässig, aber nicht empfohlen | ja, auch vorläufiger Reisepass | keine; Pass und Ausweis dürfen bis zu einem Jahr abgelaufen sein, der vorläufige Personalausweis nicht | Reisepass braucht mindestens eine leere Seite |
| Deutsche Kinder | ja, eigener Personalausweis | ja, auch noch gültiger Kinderreisepass | wie Erwachsene | jedes Kind braucht ein eigenes Dokument |
| Österreicher (auch Kinder) | nein | Pflicht | Türkei: 60 Tage über die Aufenthaltsdauer; ÖAMTC und ARBÖ: 6 Monate | Notpass nur mit vorab beantragtem Visum |
| Schweizer | ja, Identitätskarte | ja | EDA nennt keine; laut türkischer Liste darf der Pass bis zu fünf Jahre abgelaufen sein | ein gültiges Dokument ist die sichere Wahl |
| Doppelstaater DE-TR | ja, mit deutschem Ausweis | ja | wie Deutsche | in der Türkei gelten Sie als türkische Staatsangehörige; wer mit deutschem Pass einreist, sollte damit auch ausreisen |
| Nicht-EU-Staatsangehörige mit Aufenthaltstitel | nur Bürger bestimmter Staaten der türkischen Liste, etwa Georgien, Moldau, Aserbaidschan | in der Regel Pflicht | 60 Tage über die Aufenthaltsdauer, empfohlen 6 Monate ab Einreise | Visum je nach Staatsangehörigkeit; der deutsche Aufenthaltstitel ersetzt keinen Pass |

Für Mitreisende aus Drittstaaten zählt die Staatsangehörigkeit, nicht der Wohnort. Ukrainer dürfen ihre biometrische ID-Karte laut türkischem Außenministerium nur bei direkter Reise aus der Ukraine nutzen; Inder oder Pakistaner erhalten ein E-Visum etwa nur mit gültigem Schengen-Visum oder Aufenthaltstitel.

**Wichtiger Hinweis:** Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, und verbindlich sind nur die Angaben der Behörden. Prüfen Sie vor jeder Reise die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts (für Deutsche), des österreichischen Außenministeriums BMEIA bzw. des Schweizer EDA. Dieser Ratgeber gibt den Stand von Oktober 2026 wieder und ersetzt keine behördliche Auskunft.

## Typische Probleme mit dem Personalausweis

Die meisten Schwierigkeiten entstehen nicht bei der türkischen Passkontrolle, sondern mit vorläufigen oder abgelaufenen Dokumenten, beim Check-in und bei der Weiterreise in andere Länder.

### Abgelaufener oder vorläufiger Ausweis

Den vorläufigen Personalausweis listet das Auswärtige Amt als zulässig, er „wird aber nicht empfohlen“, weil es damit in der Vergangenheit Probleme gab. Abgelaufen wird er nicht akzeptiert. Nicht möglich ist die Einreise mit dem Reiseausweis als Passersatz, den die Bundespolizei in Notfällen ausstellt. Wenn Ihr Personalausweis kurz vor der Reise verloren geht oder abläuft, ist der vorläufige Reisepass die sicherere Wahl.

### Wie lange muss der Ausweis über die Ausreise hinaus gültig sein?

Für deutsche Staatsangehörige verlangt die Türkei keine Restgültigkeit über die Ausreise hinaus. Nach den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts (Stand: 19. Oktober 2026) dürfen Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis und Kinderreisepass bei der Einreise sogar seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Für andere Staatsangehörige gilt die allgemeine türkische Regel: Der Pass muss mindestens 60 Tage über die erlaubte Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Verlassen Sie sich darauf nicht. Laut Auswärtigem Amt können abgelaufene Dokumente bei der Ausreise, besonders an den Landgrenzen bei Edirne und İpsala, und in Transitländern Probleme bereiten. Reisen Sie deshalb mit einem Ausweis, der bis zum Reiseende gültig ist.

### Einreisestempel

Bei der Einreise werden Pässe mit einem Einreisestempel samt Datum versehen. Das Auswärtige Amt rät, besonders bei der Einreise auf dem Landweg darauf zu achten, dass der Stempel angebracht wird, um Strafen oder ein Einreiseverbot zu vermeiden. Zur Einreise mit dem Personalausweis macht das Auswärtige Amt keine Angaben; bewahren Sie Bordkarte oder Ticket als Nachweis Ihres Einreisedatums auf.

### Fluggesellschaften und Reiseveranstalter

Fluggesellschaften prüfen die Dokumente beim Check-in selbst und können die Beförderung verweigern; manche verlangen laut Auswärtigem Amt etwa bei Rückflügen aus Griechenland ein gültiges Dokument, auch wo Behörden ein abgelaufenes akzeptieren. Verlangen Buchungsunterlagen oder Beförderungsbedingungen einen Reisepass, gilt das für die Beförderung, auch wenn die Türkei den Ausweis anerkennt.

### Weiterreise in Drittländer

Geht Ihre Reise über die Türkei hinaus, nehmen Sie den Reisepass mit. Für Georgien ist der Personalausweis zwar zulässig, das Auswärtige Amt empfiehlt aber bei Anreise über [Istanbul](https://turkeireisen.de/reiseziele/istanbul/) und über die georgisch-türkische Grenze den Reisepass. In den Iran kommen Sie nur mit Reisepass (mindestens sechs Monate gültig) und Visum, zudem besteht eine Reisewarnung. Bei Umstiegen in der Türkei gilt die Mindestgültigkeit des Ziellands; das deutsche Konsulat kann den Pass dort nicht verlängern. Der ADAC rät bei der Anreise [mit dem eigenen Auto](https://turkeireisen.de/ratgeber/mietwagen-rundreise-tuerkei/) über Länder außerhalb der EU ausdrücklich zum Reisepass.

### Ausflüge nach Kos, Rhodos und auf andere griechische Inseln

Für Deutsche reicht auch bei einem Tagesausflug von [Bodrum](https://turkeireisen.de/reiseziele/bodrum/) nach Kos oder von [Marmaris](https://turkeireisen.de/reiseziele/marmaris-dalyan/) nach Rhodos der Personalausweis, Griechenland akzeptiert ihn laut Auswärtigem Amt ebenso wie den Reisepass. Sie betreten dabei den Schengen-Raum und durchlaufen in beiden Richtungen eine Grenzkontrolle. Österreicher brauchen für die Rückkehr in die Türkei ohnehin den Reisepass; Nicht-EU-Staatsangehörige sollten prüfen, ob ihr türkisches Visum eine erneute Einreise erlaubt. Mehr dazu in unserem Ratgeber [Türkei und Griechenland kombinieren](https://turkeireisen.de/ratgeber/tuerkei-griechenland-kombinieren/).

## Einreise in die Türkei für Deutsche

Deutsche Staatsangehörige können mit dem Personalausweis, dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass oder einem noch gültigen Kinderreisepass einreisen, für eine Urlaubs- oder Rundreise ist der Pass also nicht nötig. Tragen Sie den Ausweis immer bei sich, Hotels benötigen ihn für die Anmeldung.

## Einreise in die Türkei für Österreicher

Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger benötigen einen Reisepass. Der österreichische Personalausweis ist für die Einreise in die Türkei nicht ausreichend, das gilt auch für Kinder.

Die allgemeine türkische Regel verlangt, dass der Pass mindestens 60 Tage über die erlaubte Aufenthaltsdauer hinaus gültig ist. Bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ergibt das eine Restgültigkeit von 150 Tagen ab Einreise. Der ÖAMTC nennt für Reisende einschließlich Minderjähriger einen noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass, auch der ARBÖ empfiehlt sechs Monate. Mit einem Pass, der noch mindestens sechs Monate gilt, sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite.

Ein Visum brauchen Sie seit März 2020 für touristische Aufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen nicht mehr. Ein cremefarbener Notpass wird laut ARBÖ nur in Verbindung mit einem Visum anerkannt, das vor der Abreise persönlich bei einer türkischen Vertretung beantragt werden muss. Maßgeblich sind die aktuellen Reiseinformationen des BMEIA.

## Einreise in die Türkei für Schweizer

Schweizer Staatsangehörige können mit der Identitätskarte oder dem Pass einreisen. Das EDA verweist dabei auf das Europäische Übereinkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats, auf dessen Grundlage die nationalen Ausweisdokumente anerkannt werden.

Visumfrei sind Reisen bis zu 90 Tagen. Wer länger bleiben möchte, etwa als Rentnerin oder Rentner für den Winter an der Küste, benötigt eine Aufenthaltserlaubnis, die elektronisch beantragt wird. Das EDA betont, dass nur die türkische Botschaft oder ein Konsulat verbindliche Auskunft geben kann. Reisen Sie auch als Schweizer immer mit einem gültigen Dokument.

## Visum und Aufenthaltsdauer: Was bedeutet die 90/180-Regel?

Bürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz dürfen sich als Touristen ohne Visum bis zu 90 Tage in der Türkei aufhalten. Für Deutschland und Österreich gilt dabei ausdrücklich: höchstens 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.

Die Tage mehrerer Aufenthalte werden addiert. Wer im Frühjahr 60 Tage überwintert, im Sommer wiederkommt und nur kurz ausgereist war, hat nicht automatisch wieder 90 Tage zur Verfügung. Für eine Rundreise von ein bis drei Wochen ist die Regel ohne Bedeutung, sie betrifft vor allem Langzeiturlauber.

Ein elektronisches Visum (E-Visum) brauchen Sie für Urlaubsreisen nicht. Seien Sie deshalb vorsichtig bei Webseiten, die kostenpflichtig ein „Türkei-Visum“ oder eine „Einreisegenehmigung“ für Deutsche, Österreicher oder Schweizer anbieten.

## Einreise mit Kindern in die Türkei

Jedes Kind braucht ein eigenes Reisedokument, unabhängig vom Alter, auch Säuglinge; die Dokumente der Eltern genügen nicht. Das Auswärtige Amt berichtet von Zurückweisungen an der Grenze, wenn Kinder ohne gültige Dokumente einreisen sollten.

### Brauchen Kinder einen Reisepass für die Türkei?

Deutsche Kinder brauchen keinen Reisepass, ein eigener Personalausweis reicht, ebenso ein Reisepass oder ein noch gültiger Kinderreisepass. Österreichische Kinder benötigen dagegen einen eigenen Reisepass, für den dieselbe Gültigkeitsempfehlung wie für Erwachsene gilt. Schweizer Kinder reisen mit eigener Identitätskarte oder eigenem Pass.

Seit dem 1. Januar 2024 werden in Deutschland keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Ein vorhandener Kinderreisepass darf laut Verwaltungsportal des Bundes weiter genutzt werden, bis er abläuft, seine Angaben (außer der Größe) nicht mehr stimmen oder das Foto Ihr Kind nicht mehr eindeutig erkennen lässt. Die Türkei akzeptiert ihn, nicht jeder andere Staat.

Für eine neue Reise beantragen Sie für Ihr Kind einen Personalausweis oder einen Reisepass. Beide gelten bei Antragstellern unter 24 Jahren sechs Jahre, der Reisepass ist ab Geburt erhältlich. Für Kinder unter 16 Jahren müssen die Sorgeberechtigten zustimmen. Eine besondere Regel für Kinder unter 12 Jahren nennt das Auswärtige Amt für die Türkei nicht. Beantragen Sie die Dokumente früh, vor den Ferien dauert es oft länger.

### Kinder allein oder mit nur einem Elternteil

Besondere Vorschriften für allein reisende Minderjährige gibt es laut Auswärtigem Amt nicht, solange die Ausreise aus Deutschland legal erfolgte. Das Amt verweist aber auf seine Hinweise zur Einverständniserklärung für Minderjährige. Reist ein Kind mit nur einem Elternteil, mit den Großeltern, in einer Gruppe oder allein, ist eine schriftliche Vollmacht der Sorgeberechtigten deshalb dringend zu empfehlen. Laut Stadt Stuttgart genügt eine formlose Erklärung, die auch Fluggesellschaften verlangen können.

Die Erklärung sollte die Namen der Eltern und des Kindes, die Reisedaten, das Reiseziel und die Kontaktdaten der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten enthalten, dazu eine Kopie von deren Ausweis. Eine Fassung auf Englisch erleichtert die Verständigung. ÖAMTC und ARBÖ nennen für österreichische Minderjährige, die ohne oder mit nur einem Elternteil reisen, Einverständniserklärung, Kopie der Geburtsurkunde und Passkopien der Eltern; der ÖAMTC bietet eine Vorlage auf Deutsch und Türkisch an.

Haben Elternteil und Kind unterschiedliche Nachnamen, ist zusätzlich ein Nachweis der Verwandtschaft sinnvoll, etwa eine Geburtsurkunde oder die Heiratsurkunde der Eltern. Kinder mit deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit brauchen für die Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Personalausweis, Reisepass oder noch gültigen Kinderreisepass; beantragen Sie das Dokument vor der Abreise. Wie wir Reisen mit Kindern planen, lesen Sie bei unserer [Familienrundreise durch die Türkei](https://turkeireisen.de/rundreisen/familienrundreise-mit-kindern/).

## Zoll: Was darf man in die Türkei einführen?

Gegenstände für den persönlichen Reisebedarf dürfen Sie zollfrei mitnehmen. Für Tabak, Alkohol und einige andere Waren gelten Freimengen, die das türkische Handelsministerium veröffentlicht. Alles, was darüber hinausgeht, müssen Sie von sich aus beim Zoll anmelden.

### Freimengen für Tabak und Alkohol

Die Freimengen für Tabak und Alkohol gelten nur für Reisende ab 18 Jahren. Laut türkischem Handelsministerium sind pro Person zollfrei:

| Ware | Freimenge bei Einreise in die Türkei |
|---|---|
| Zigaretten | 600 Stück |
| Zigarillos (bis 3 g je Stück) | 100 Stück |
| Zigarren | 50 Stück |
| Feinschnitttabak (mit 200 Blatt Papier) | 250 g |
| Pfeifentabak | 250 g |
| Alkoholische Getränke über 22 % vol. | 1 Liter |
| Alkoholische Getränke bis 22 % vol. | 2 Liter |
| Parfüm, Kölnischwasser, Lotion | bis 600 ml, dazu 5 Pflegeprodukte oder Kosmetika |
| Tee, Instant- und gemahlener Kaffee | je 1 kg |
| Schokolade und Süßwaren | je 1 kg |

Beachten Sie, dass die Rückreise nach Deutschland oder Österreich eigenen, niedrigeren Grenzen unterliegt. Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland sind zum Beispiel nur 200 Zigaretten und 1 Liter Spirituosen über 22 % oder 2 Liter bis 22 % frei, dazu Waren im Wert von bis zu 430 Euro bei Flugreisen (bis 175 Euro für Kinder unter 15).

### E-Zigaretten und Tabakerhitzer

Für E-Zigaretten gelten in der Türkei besonders enge Regeln. Reisende dürfen nach dem Rundschreiben 2020/7 der türkischen Zollverwaltung lediglich kleine Mengen für den Eigenbedarf mitführen: Kartuschen oder Liquids von insgesamt höchstens 30 ml, bis zu 200 Tabakerhitzer-Sticks oder bis zu drei Einweg-E-Zigaretten. Die Grenze für Einweg-Geräte wurde 2024 von zehn auf drei Stück gesenkt.

Nehmen Sie nur Ihr eigenes Gerät für den persönlichen Gebrauch mit. Was über die Freimenge hinausgeht, kann der Zoll einbehalten. Da sich gerade diese Vorschriften mehrfach geändert haben, lohnt sich vor der Reise ein aktueller Blick in die Hinweise des Auswärtigen Amts.

### Medikamente

Medikamente für den persönlichen Bedarf dürfen Sie in angemessener Menge einführen. Das türkische Handelsministerium verlangt dafür einen Nachweis, dass Sie die Medikamente während der Reise benötigen, etwa ein ärztliches Attest, einen Bericht oder ein Rezept.

Praktisch bedeutet das: Lassen Sie sich für verschreibungspflichtige Medikamente eine ärztliche Bescheinigung ausstellen, am besten auf Englisch, und nehmen Sie nur die Menge mit, die Sie für die Reisedauer brauchen. Für Betäubungsmittel und starke Schmerzmittel gelten strengere Regeln. Klären Sie diese rechtzeitig mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt und bei Bedarf mit der türkischen Botschaft.

### Bargeld

Bei der Ausreise aus der Türkei müssen Sie laut türkischem Handelsministerium Bargeld über 10.000 Euro in Devisen oder über 25.000 [Türkische Lira](https://turkeireisen.de/ratgeber/waehrung-geld-tuerkei/) beim Zoll anmelden. Wer falsche oder keine Angaben macht, riskiert eine Geldbuße von zehn Prozent des nicht angemeldeten Betrags.

Bei der Rückkehr in die EU gilt zusätzlich die europäische Regel: Barmittel ab 10.000 Euro müssen bei der Einreise nach Deutschland schriftlich angemeldet werden, das geht auch online über das Zoll-Portal. Für eine Rundreise brauchen Sie ohnehin kaum Bargeld in dieser Höhe. Kartenzahlung ist in Städten und Hotels weit verbreitet, auf dem Land und auf Basaren ist Bargeld in Lira praktisch. Mehr dazu in unserem Ratgeber zu den [Kosten einer Türkei-Rundreise](https://turkeireisen.de/ratgeber/tuerkei-rundreise-kosten/).

## Antiquitäten, Steine und Teppiche: Was darf man nicht ausführen?

Die Ausfuhr von Kulturgütern ohne behördliche Genehmigung ist verboten und wird streng verfolgt. Die Deutschen Vertretungen in der Türkei warnen ausdrücklich davor, Steine, Fossilien, Tonscherben oder Münzen aus [Ausgrabungsstätten](https://turkeireisen.de/ratgeber/antike-staetten-tuerkei/) mitzunehmen. Verstöße können zu Festnahme, Geldstrafe und Einreiseverbot führen.

Der Begriff „Antiquität“ wird dabei weit ausgelegt. Kaufen Sie ältere Gegenstände nur bei Händlern, die die rechtmäßige Herkunft belegen können, und bewahren Sie Kaufbelege auf. Für neue Teppiche genügt die Quittung des Händlers, für alte Stücke ist eine Bescheinigung eines Museums nötig. Sammeln Sie bei Besichtigungen in [Ephesus](https://turkeireisen.de/reiseziele/ephesus/), [Pamukkale](https://turkeireisen.de/reiseziele/pamukkale/) oder [Kappadokien](https://turkeireisen.de/reiseziele/kappadokien/) also nichts auf, auch keinen scheinbar wertlosen Stein.

Auch Tiere und Pflanzen stehen unter Schutz. Für Proben von Tieren oder Pflanzen und für Produkte unklarer Herkunft wie Elfenbein oder Felle braucht es eine Genehmigung. Kangal-Hunde und Türkische Angorakatzen dürfen nur mit Sondererlaubnis ausgeführt werden.

## Checkliste vor der Abreise

Mit diesen Schritten sind Sie für die Einreise gut vorbereitet:

- Gültigkeit von Personalausweis bzw. Reisepass für alle Mitreisenden prüfen, auch für Kinder.
- Als Österreicherin oder Österreicher: Reisepass mit mindestens sechs Monaten Restgültigkeit.
- Einverständniserklärung mitnehmen, wenn Kinder nicht mit beiden Sorgeberechtigten reisen.
- Ärztliche Bescheinigung für wichtige Medikamente einpacken.
- Fotos oder Kopien der Ausweise getrennt vom Original speichern.
- Kurz vor Abflug die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts, des BMEIA oder des EDA lesen.

Wenn Sie mit uns reisen, erhalten Sie vor der Abreise eine Übersicht mit allen praktischen Informationen zu Ihrer Route. Allgemeine Hinweise zur aktuellen Lage finden Sie in unserem Ratgeber [Ist die Türkei sicher?](https://turkeireisen.de/ratgeber/sicherheit-tuerkei-reise/), praktische Tipps zu Geld, Kleidung und Mobilfunk in den [Türkei-Reisetipps](https://turkeireisen.de/ratgeber/tuerkei-reise-tipps/). Für eine individuell geplante [Rundreise durch die Türkei](https://turkeireisen.de/rundreisen/) nutzen Sie gern unser [Anfrageformular](https://turkeireisen.de/anfrage/).

## Häufige Fragen
**Reicht der Personalausweis für die Türkei?**

Ja, für Deutsche und Schweizer reicht der Personalausweis bzw. die Identitätskarte für Urlaubsreisen bis zu 90 Tagen, ein Visum ist nicht nötig. Österreicherinnen und Österreicher brauchen dagegen einen Reisepass. Der vorläufige Personalausweis ist für Deutsche zulässig, wird vom Auswärtigen Amt aber nicht empfohlen. Wer nach Georgien oder in den Iran weiterreist, sollte einen Reisepass mitnehmen.

**Brauchen Kinder einen Reisepass für die Türkei?**

Deutsche Kinder brauchen keinen Reisepass, ein eigener Personalausweis reicht; auch ein Reisepass oder ein noch gültiger Kinderreisepass wird akzeptiert. Neue Kinderreisepässe werden seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt. Österreichische Kinder brauchen einen eigenen Reisepass, Schweizer Kinder eine eigene Identitätskarte oder einen Pass. Jedes Kind braucht ein eigenes Dokument, auch Säuglinge.

**Bekomme ich bei der Einreise mit dem Personalausweis einen Stempel?**

Laut Auswärtigem Amt werden Pässe bei der Einreise mit einem datierten Stempel versehen, in eine Ausweiskarte lässt sich dagegen nichts stempeln. Bewahren Sie Ihre Bordkarte oder Ihr Flugticket bis zur Ausreise auf, falls Sie Ihr Einreisedatum einmal belegen müssen. Wer einen Stempel als Nachweis möchte, reist mit dem Reisepass.

**Gilt die 90-Tage-Regel pro Einreise?**

Nein. Die visumfreien 90 Tage gelten innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen, mehrere Aufenthalte werden zusammengezählt. Eine kurze Ausreise, etwa nach Griechenland, setzt die Frist nicht zurück. Für normale Rundreisen von ein bis drei Wochen spielt das keine Rolle.

**Brauche ich für die Türkei eine Auslandskrankenversicherung?**

Sie ist nicht Voraussetzung für die Einreise, aber dringend zu empfehlen. Die gesetzliche Krankenversicherung deckt in der Türkei nur eingeschränkt und nicht alle Kosten ab, und ein Rücktransport ist gar nicht enthalten. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung kostet für Urlaubsreisen meist wenig.

**Kann ich meinen Hund oder meine Katze mit in die Türkei nehmen?**

Grundsätzlich ja, aber mit Vorlauf. Nötig sind unter anderem ein gültiger Tollwutschutz und ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, für die Rückkehr in die EU zusätzlich ein Tollwut-Antikörpertest. Einige Hunderassen dürfen gar nicht eingeführt werden. Klären Sie die Details mehrere Monate vor der Reise mit Ihrem Tierarzt.

**Was passiert, wenn mein Ausweis während der Reise verloren geht?**

Melden Sie den Verlust bei der Polizei und lassen Sie sich die Anzeige bestätigen. Mit dieser Bestätigung stellt die Botschaft oder ein Generalkonsulat Ihres Landes ein Ersatzdokument für die Heimreise aus. Eine Kopie oder ein Foto Ihres Ausweises erleichtert das Verfahren.

**Wie viel Bargeld darf ich aus der Türkei ausführen?**

Laut türkischem Handelsministerium müssen Sie bei der Ausreise Beträge über 10.000 Euro in Devisen oder über 25.000 Türkische Lira beim Zoll anmelden. Bei der Ankunft in Deutschland oder Österreich gilt zusätzlich die EU-Regel: Barmittel ab 10.000 Euro sind schriftlich anzumelden.

## Quellen
- [Auswärtiges Amt: Türkei – Reise- und Sicherheitshinweise (Abschnitt Einreise und Zoll)](https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/tuerkei-node/tuerkeisicherheit-201962)
- [Außenministerium der Republik Türkiye: Länder, deren Staatsbürger mit dem nationalen Personalausweis einreisen dürfen](https://www.mfa.gov.tr/countries-whose-citizens-are-allowed-to-enter-turkey-with-their-national-id_s.de.mfa)
- [Außenministerium der Republik Türkiye: Visa Information for Foreigners](https://www.mfa.gov.tr/visa-information-for-foreigners.en.mfa)
- [EDA: Türkei – Einreise und Aufenthalt](https://www.eda.admin.ch/de/laenderdossier-tuerkei-einreise-und-aufenthalt)
- [BMEIA: Reiseinformation Türkei](https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/tuerkei)
- [ARBÖ: Länderinfo Türkei (Einreise für Österreicher)](https://www.arboe.at/infos/reisen-und-verkehr/laenderinfos/tuerkei)
- [WKO: Türkei – Reisen und vor Ort](https://www.wko.at/aussenwirtschaft/tuerkei-reisen)
- [Türkisches Handelsministerium: Freimengen für Reisende (Yolcu Muafiyetleri)](https://ticaret.gov.tr/gumruk-islemleri/sikca-sorulan-sorular/bireysel/yolcu-muafiyetleri)
- [Türkisches Handelsministerium: Häufige Fragen Zollschutz (Bargeld, Medikamente)](https://ticaret.gov.tr/gumruk-muhafaza/sikca-sorulan-sorular)
- [UND: Änderung der Freimenge für Einweg-E-Zigaretten (Rundschreiben 2020/7, Stand 2024)](https://www.und.org.tr/medya-detay/duyurular/gumrukler-genel-mudurlugu-tarafindan-tek-kullanimlik-elektronik-sigara-ifadesinde-degisiklik-hakkinda-yapilan-bilgilendirme)
- [ADAC: Türkei – Einreise, Reisedokumente, Zollvorschriften](https://www.adac.de/reise-freizeit/reiseplanung/reiseziele/tuerkei/einreise-zoll/)
- [Verwaltungsportal des Bundes: Reisefreimengen bei Einreise aus Nicht-EU-Staaten](https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99122005058002)
- [Verwaltungsportal des Bundes: Anmeldung von Barmitteln](https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99122008261000)
- [Auswärtiges Amt / Deutsche Vertretungen in der Türkei: Zoll](https://tuerkei.diplo.de/tr-de/service/1513880-1513880)
- [Auswärtiges Amt: Georgien – Reise- und Sicherheitshinweise (Einreise mit Personalausweis)](https://www.auswaertiges-amt.de/de/-/201918)
- [Auswärtiges Amt: Iran – Reise- und Sicherheitshinweise (Reisedokumente, Reisewarnung)](https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/iran-node/iransicherheit-202396)
- [Auswärtiges Amt: Griechenland – Reise- und Sicherheitshinweise (Reisedokumente)](https://www.auswaertiges-amt.de/de/-/211534)
- [ÖAMTC: Länderinfo Türkei (Reisepass, Minderjährige)](https://www.oeamtc.at/laenderinfo%2Ftuerkei)
- [Verwaltungsportal des Bundes: Reisepass – Ausstellung (Kinderreisepass seit 1.1.2024 abgeschafft)](https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99085001012000/herausgeber/NI-8665432/region/030000000000)
- [Verwaltungsportal des Bundes: Personalausweis beantragen](https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99008001012000/herausgeber/BB-109331308/region/120000000000)
- [Stadt Stuttgart: Einverständnis für alleinreisende Minderjährige](https://www.stuttgart.de/organigramm/leistungen/einverstaendnis-fuer-alleinreisende-minderjaehrige.php)

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Unverbindliche Reiseanfrage: https://turkeireisen.de/anfrage/